Durch die geänderte Quarantäneverordnung des Landes NRW müssen Ordnungsämter positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen und ihre Haushaltsangehörigen keine Ordnungsverfügung mehr ausstellen, da sie bereits durch die Verordnung zur Einhaltung der Quarantäne verpflichtet sind.
Da aber nicht immer allen positiv Getesteten ihr Testergebnis vorliegt, haben sich die Ordnungsämter des Kreises Recklinghausen und der Städte mit dem Gesundheitsamt auf eine neue Verfahrensweise verständigt:
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Corona: Neue Verfahrensweise für Ordnungsverfügungen – Quarantäne-Verkürzungen durch ärztlich bestätigte Schnelltests möglich
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