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Die Gelder der „NRW-Soforthilfe 2020“ kommen inzwischen bei den Unternehmen an

Dorsten Artikel-Bild

Gute Nachrichten: Die Auszahlungen der „NRW-Soforthilfe 2020“ an die betroffenen Unternehmer haben bereits begonnen und sind inzwischen auch zahlreichen Konten von Betrieben aus Dorsten und Umgebung gutgeschrieben worden.


Sowohl die Bundesregierung als auch das Land Nordrhein-Westfalen hatten anlässlich der Corona-Krise versprochen, Selbstständigen und Kleinunternehmen schnell und unbürokratisch finanziell durch diese schwierige Zeit helfen zu wollen.

Erfreulicherweise haben sowohl Bund als auch Land Wort gehalten:

Seit vergangenen Freitag (27.04.2020) wurden von den etwa 320.000 inzwischen eingereichten Anträgen bereits knapp 300.000 Anträge auf NRW-Soforthilfe bewilligt.
Die Auszahlung von insgesamt 2,3 Mrd. € hat mittlerweile begonnen und soll noch in dieser Woche erfolgen (Stand: Donnerstag; 02.04.2020).

Der große Dank im Namen aller betroffenen Unternehmer gilt hier sowohl den Entscheidern in Landes- sowie Bundesregierung als auch den Machern und Mitarbeitern in den einzelnen Behörden, die zuletzt auch am Wochenende und nachts durchgearbeitet hatten, sodass diese teils dringend benötigten Hilfen nun tatsächlich bemerkenswert schnell und unbürokratisch umgesetzt werden konnten.


Mehr dazu erfahren Sie hier:

wirtschaft.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-hilft-mittelstaendischer-wirtschaft

https://www.facebook.com/164365290425469/posts/1319042861624367?sfns=mo

https://meindorsten.de/nrw-soforthilfe-2020/ 

 

 

Der Kreis Recklinghausen teilt heute (03.04.2020) mit, dass in der ersten Antragswoche bereits 42.562 Anträge für den gesamten Regierungsbezirk Münster eingegangen sind, davon alleine 10.214 Anträge aus dem Kreis Recklinghausen. In NRW waren es bisher insgesamt 380.338 Anträge.

Die 10.214 Anträge aus dem Kreis verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Städte:

Dorsten: 1.284 Anträge
Castrop-Rauxel: 1.305
Recklinghausen: 2.126
Herten: 962
Datteln: 536
Haltern: 671
Waltrop: 509
Oer-Erkenschwick: 393
Marl: 1.269
Gladbeck: 1.159

Wie der Antrag gestellt werden kann und alle Informationen rund um das Verfahren gibt es auf der Homepage der Bezirksregierung Münster: https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/nrw-soforthilfe/index.html


Quellen: Bezirksregierung Münster / Kreis Recklinghausen 

http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1041775.html

 


Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen „Billigkeits-Zuschuss“ unterstützt werden.
(Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld.)

Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona.
Dies wird angenommen, wenn

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)

oder

  • die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.

 oder

  • die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden

oder

  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass) 

Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass es sich bei dem Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelte.

Noch bis zum 31. Mai 2020 können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. 

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe (einschließlich Künstler/innen) mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
  • maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Antragsberechtigt unter den o.g. Voraussetzungen sind auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion.


Weitere Informationen zur NRW-Soforthilfe sowie eine Übersicht von Fragen und Antworten, weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums:

www.wirtschaft.nrw/corona

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=B5A44CB9E5433FE4B9DA


Achtung: Gewarnt wird jedoch aktuell vor Betrügern, die z.B. gegen Zahlung einer Geldsumme die Beantragung der Soforthilfe versprechen oder mithilfe von gefälschten bzw. inoffiziellen Internet-Seiten an Daten der Unternehmer kommen wollen. 

 

Näheres zu Steuererleichterungen für Unternehmen während der Corona-Krise erfahren Sie hier:

https://meindorsten.de/steuererleichterungen-fuer-unternehmen-waehrend-der-corona-krise/

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Unterstützungen von Unternehmen während der Corona-Krise:

https://meindorsten.de/informationen-und-unterstuetzung-fuer-unternehmen-waehrend-der-corona-krise/

 


Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 03.04.2020 

 

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