Skip to content

Bestimmte chronisch kranke Personen ab sofort impfberechtigt – 79-Jährige folgen nach Landeserlass im April

Eine Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Gruppe 2 („Hohe Priorität“) sieht der neue Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Demnach können ab sofort auch die Personen geimpft werden, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus nach §3 Satz 2 der Coronavirus-Impfverordnung besteht (siehe Infobox).
 
Dass eine solche Krankheit vorliegt, bescheinigt der Arzt per Attest, das beim…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

An den Anfang scrollen
X
X