Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026. Darin enthalten sind die Grund- und Hundesteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst.
Berücksichtigt werden alle Vorgänge, die bis zum Stichtag 19. Dezember 2025 bearbeitet werden konnten. Für später eingegangene Anträge oder Änderungen werden ab dem 26. Januar 2026 entsprechende Änderungsbescheide versandt.
Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist innerhalb von einem Monat möglich. Die genauen Hinweise dazu sind der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid zu entnehmen. Bei offensichtlichen Fehlern – etwa durch Rechenfehler oder Zahlendreher – empfiehlt die Stadt, zunächst direkt Kontakt mit der Steuerabteilung aufzunehmen, da viele Unstimmigkeiten unbürokratisch geklärt werden können.
Anfragen sind telefonisch, per E-Mail an steuern@dorsten.de oder per Fax unter 02362 / 66 5722 möglich. Für telefonische Rückfragen stehen die im Bescheid genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es in den ersten Tagen zu Wartezeiten kommen. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dem Abgabenbescheid liegt – sofern noch kein Lastschriftmandat besteht – ein Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat bei. Die Einzugsermächtigung erleichtert die Abwicklung und hilft, Zahlungsverzug zu vermeiden. Wer aus besonderen Gründen nicht fristgerecht zahlen kann, hat die Möglichkeit, vor Fälligkeit einen Stundungsantrag zu stellen.
Entwicklung der Abgaben 2026 im Überblick:
- Grundsteuer: Ergebnisse der Grundsteuerreform berücksichtigt; Hebesatz unverändert bei 870 Punkten. Die Stadt Dorsten entlastet die Grundsteuerzahlerinnen und -zahler erneut um über zwei Millionen Euro.
- Hundesteuer: unverändert.
- Gewerbesteuer: Hebesatz unverändert.
- Restmüllgebühr: Anstieg um 14 Cent auf 2,32 Euro je Liter Müllvolumen jährlich.
- Biomüllgebühr: Anstieg um 2 Cent auf 0,54 Euro je Liter Müllvolumen.
- Schmutzwassergebühr: Anstieg um 45 Cent auf 3,99 Euro je Kubikmeter.
- Niederschlagswasser: Anstieg um 3 Cent auf 86 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche.
- Straßenreinigung: Sommerwartung steigt um ca. 22,4 %, Winterwartung bleibt unverändert.
Weitere Informationen zu den Grundbesitzabgaben 2026 und zur Gebührenberechnung gibt es online unter
www.dorsten.de/gba.





