Wer das Kreishaus oder eine Nebenstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen aufsuchen möchte, kann dies ab Montag, 13. Dezember nur noch unter Einhaltung der 3G-Regeln tun. Demnach müssen alle Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine negative Testbescheinigung erbringen. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ungeachtet dessen gilt weiterhin die Regelung, dass das Kreishaus und die…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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3G-Regeln in den Gebäuden der Kreisverwaltung
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