Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt im Kreis Recklinghausen ab sofort auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Einkaufspassagen. Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-, KN95/N95- und OP-Masken. Im Gegensatz zu Alltagsmasken gelten für sie klar definierte Filtereigenschaften. Die aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona verlinkt. Dort finden Bürger außerdem eine Übersicht aller geltenden…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Medizinische Masken auf Wochenmärkten und in Einkaufszentren – Kreis Recklinghausen aktualisiert Allgemeinverfügung
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