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In die Zulassungsstelle ab sofort nur noch mit Termin – Kurzgeschäfte-Schalter geschlossen

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab Mittwoch, 16.12.2020, geänderte Zugangs-Regelungen im Straßenverkehrsamt. Der Zutritt zur Zulassungsstelle ist wieder ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Kurzgeschäfte-Schalter, an dem Dienstleistungen ohne Termin angeboten werden, steht nicht mehr zur Verfügung.Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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