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November, 2024

Di12Nov19:0022:00Angehörigenunterhaltspflicht19:00 - 22:00 VHS Dorsten

Details

Vortrag

Durch das Angehörigenentlastungsgesetz vom 01.01.2020 ist die Haftung sowohl für Angehörige, die Ehepartner_innen der Heimbewohner_innen und die Heimbewohner_innen selbst mit ihrem Vermögen nicht beseitigt. Die Kosten von Pflegeleistungen oder Heimunterbringung können oftmals durch die Rente bzw. das eigene Einkommen der Betroffenen nicht erbracht werden. Ab welchem Einkommen sind Kinder ihren Eltern gegenüber noch unterhaltspflichtig? Welches Vermögen müssen die Eltern oder ihre Kinder einsetzen, müssen Schenkungen, insbesondere Übertragungen von Grundbesitz, rückabgewickelt werden? Die Referentin erläutert aus ihrer Praxis als Rechtsanwältin hierzu die Grundsätze und wichtige Detailfragen bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen. Das Thema der Haftung für Heimkosten hat weiterhin einige Brisanz.

10,00€ Gebühr

Bei Interesse kontaktieren Sie unser Servicebüro unter 02362 66-4160 oder 02362 66-4161 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: vhs-und-kultur@dorsten.de

Zeit

19:00 - 22:00

Ort

VHS Dorsten

Im Werth 6

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